MANAGEMENT DIENSTLEISTUNGEN

Geschäftsführer der österreichischen GmbH

ALLGEMEINES

Der Geschäftsführer einer österreichischen GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) vertritt die Gesellschaft nach Aussen gegenüber Dritten. Jede österreichische GmbH muß mindestens von einem Geschäftsführer vertreten werden.

Ein Geschäftsführer kann alleine zeichnungsberechtigt sein, oder sollten mehrere Geschäftsführer bestellt worden sein, können diese entweder jeweils allein zeichnungsberechtigt sein oder gemeinsam.

VERTRAUEN SIE AUF DIE ERFAHRUNG UNSERER GESCHÄFTSFÜHRER

Auf Wunsch und nach erfolgreicher KYC Compliance Überprüfung können wir anbieten die Geschäftsführung Ihres Unternehmens auch nach Verkauf zu übernehmen.

Wir stellen einen Geschäftsführer zur Verfügung, der sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dieser Geschäftsführer wird im Firmenbuch als vertretungsbefugtes Organ eingetragen und ist somit berechtigt die Gesellschaft nach Aussen gegenüber Dritten und Behörden zu vertreten.

Selbstverständlich haben unsere Geschäftsführer ein einwandfreies Leumundszeugnis, verfügen über die nötige akademische Ausbildung, sie sind österreichische Staatsbürger und sind qualifiziert die Gesellschaft mit der nötigen Sorgfalt zu vertreten.

VERANTWORTUNG UND PFLICHTEN DES GESCHÄFTSFÜHRERS

  • Vertretung der Gesellschaft gegenüber Dritten und Behörden in Abstimmung mit den Anweisungen des Gesellschafters (UBO = Unique Beneficial Owner / wirtschaftlich Berechtigter)
  • Abgabe des Jahresabschlusses samt Steuererklärung innerhalb der gesetzlichen Fristen
  • rechtsverbindliches Unterschreiben aller Dokumente, Verträge etc. in Abstimmung mit den Anweisungen des Gesellschafters sowie unter Berücksichtigung der anzuwendenden Gesetze und der im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Regelungen.

Bitte beachten Sie, dass unsere kommunizierten Honorare sämtliche Arbeiten des Geschäftsführers abdecken, die notwendig sind, damit die Gesellschaft alle vorgeschriebenen gesetzlichen Auflagen erfüllt. Für weiterführende Arbeiten, die das operative Geschäft betreffen, werden nach Absprache zusätzliche Kosten verrechnet.

TREUHÄNDIGER GESELLSCHAFTER

Auf Wunsch können wir auch die Anteile an der Gesellschaft treuhändig für den wirtschaftlich Berechtigten (UB= = Unique Beneficial Owner) halten.

Eine unserer Gesellschaften wird hierbei als Gesellschafter im Firmenbuch eingetragen während Sie weiterhin der eingetragene wirtschaftlich Berechtigte sind. Nach geltender Gesetzeslage wird der wirtschaftlich dennoch  Berechtigte im öffentlichen WiEReg (Wirtschaftliches Eigentümer Register) eingetragen.

Ein notarieller Treuhandvertrag (Call/Put Option) ermöglich es Ihnen die Anteile an der Gesellschaft jederzeit auf sich oder eine dritte Person zu übertragen.

UNSERE DIENSTLEISTUNGEN

In Einklang mit unseren Pflichten als treuhändiger Gesellschafter üben wir insbesondere folgende Tätigkeiten aus:

  • Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung und Gesellschafterbeschlüssen unter Berücksichtigung der Weisungen des wirtschaftlich Berechtigten.
  • Erledigung sämtlicher offizieller Kommunikation als Gesellschafter der treuhändig gehaltenen Gesellschaft.
  • Ausschüttung des Bilanzgewinnes nach Feststellung des Finanzamtes und Anweisung des wirtschaftlich Berechtigten.
  • rechtsverbindliches Unterschreiben von Verträgen, Einbringung von Vermögensgegenständen etc. nach Ihren Anweisungen.

Bitte beachten Sie, dass unser kommuniziertes Honorar die notwendigen Tätigkeiten eines Gesellschafters eine Beteiligungsgesellschaft (Holding) umfassen, die kein operatives Tagesgeschäfts betreibt. Sollten darüber hinaus Tätigkeiten erwünscht sein fallen nach Absprache weitere Kosten an.