FIRMENGRÜNDUNG ÖSTERREICH

Die Errichtung einer Kapitalgesellschaft (GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Österreich bedarf eines Notariatsaktes. Der oder die Gesellschafter müssen die Errichtungserklärung / den Gesellschaftsvertrag sowie den Gesellschafterbeschluss zur Bestellung des/der Geschäftsführer beglaubigt unterfertigen.  Wenn der gründende Gesellschafter eine ausländische Kapitalgesellschaft ist, muss die Vertretungsbefugnis der handelnden Organe durch einen beglaubigten und apostillierten Register Auszug nachgewiesen werden. Der / Die bestellten Geschäftsführer der österreichischen Gesellschaft müssen sodann eine Namensunterschrift leisten und die Firmenbucheingabe für den Antrag zur Eintragung beim zuständigen Firmenbuchgericht unterfertigen. Der Notariatsakt kann persönlich unterschrieben werden oder auch im Fernverfahren mittels WEB-ID Authentifizierung. Bitte lesen Sie weiter unten mehr über die einzelnen Schritte den Gründungsprozesses.

Im Vergleich zu anderen Ländern sind die Notariatskosten in Österreich deutlich höher.

Wir führen Sie bei Ihrer Firmengründung in Österreich durch den gesamten Gründungsprozess. Die Eintragung Ihrer zu gründenden GmbH bzw. Firma bedarf verschiedener Dokumente und Vorbereitungen. All dies organisieren wir für Sie!

  • Organisation aller nötigen Termine für die Gründung der GmbH in Österreich

  • Unterstützung bei der Einholung aller notwendigen Dokumente

  • Durchgehende Betreuung während und nach der Firmengründung / Gründung der GmbH

  • Sämtliche Notartermine können über das WEB-ID Verfahren online abgewickelt werden

MINDESTKONFIGURATION GMBH ÖSTERREICH

  • Firma
  • Sitz
  • Unternehmensgegenstand
  • Stammkapital
  • Kapitaleinlage (100% or 50%)
  • mindestens ein Geschäftsführers
  • Vertretungsregelung (alleiniges oder gemeinsames Zeichnungsrecht)
  • mindestens ein Gesellschafter
  • Wirtschaftsjahr

OPTIONEN BEIM STAMMKAPITAL DER GMBH

10K Gründung

10000Stammkapital Minimum
  • Mindesteinlage € 5.000 (50%) muss bei Gründung auf ein österreichisches Konto überwiesen werden
  • Das eingetragene Mindest-Stammkapital beträgt von Beginn an €10.000

Seit 2024 beträgt das Stammkapital einer österreichischen GmbH mindestens EUR 10.000. Die traditionelle GmbH mit einem Stammkapital von EUR 35.000 gibt es somit nicht mehr. Es können weiterhin GmbH mit einem höheren Stammkapital gegründet werden. Die gründungsprivilegierte GmbH gibt es somit ebenfalls nicht mehr und alle bisher unter §9b GmbHG gegründeten GmbHs werden nun wie normale GmbHs nach §9a GmbHG behandelt.

Der oben angeführte Beträge für die Kosten der Gründung der GmbH in Österreich beinhalten keine Drittkosten wie Notarkosten, Gerichtsgebühren und Kosten der Veröffentlichung.

Wenn Sie weiterführende Informationen zur Firmengründung und zu den Gründungskosten einer österreichischen GmbH erhalten wollen zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren!

Weitere Informationen – Unternehmensgründung

Wir schicken Ihnen gerne weitere Information. Bitte füllen Sie das kurze untenstehende Kontaktformular aus!

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Ablauf Firmengründung Österreich