FIRMENGRÜNDUNG ÖSTERREICH
Die Errichtung einer Kapitalgesellschaft (GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Österreich bedarf eines Notariatsaktes. Der oder die Gesellschafter müssen die Errichtungserklärung / den Gesellschaftsvertrag sowie den Gesellschafterbeschluss zur Bestellung des/der Geschäftsführer beglaubigt unterfertigen. Wenn der gründende Gesellschafter eine ausländische Kapitalgesellschaft ist, muss die Vertretungsbefugnis der handelnden Organe durch einen beglaubigten und apostillierten Register Auszug nachgewiesen werden. Der / Die bestellten Geschäftsführer der österreichischen Gesellschaft müssen sodann eine Namensunterschrift leisten und die Firmenbucheingabe für den Antrag zur Eintragung beim zuständigen Firmenbuchgericht unterfertigen. Der Notariatsakt kann persönlich unterschrieben werden oder auch im Fernverfahren mittels WEB-ID Authentifizierung. Bitte lesen Sie weiter unten mehr über die einzelnen Schritte den Gründungsprozesses.
Im Vergleich zu anderen Ländern sind die Notariatskosten in Österreich deutlich höher.
Wir führen Sie bei Ihrer Firmengründung in Österreich durch den gesamten Gründungsprozess. Die Eintragung Ihrer zu gründenden GmbH bzw. Firma bedarf verschiedener Dokumente und Vorbereitungen. All dies organisieren wir für Sie!
MINDESTKONFIGURATION GMBH ÖSTERREICH
- Firma
- Sitz
- Unternehmensgegenstand
- Stammkapital
- Kapitaleinlage (100% or 50%)
- mindestens ein Geschäftsführers
- Vertretungsregelung (alleiniges oder gemeinsames Zeichnungsrecht)
- mindestens ein Gesellschafter
- Wirtschaftsjahr
OPTIONEN BEIM STAMMKAPITAL DER GMBH
OPTIONEN BEIM STAMMKAPITAL DER GMBH
10K Gründung
- Mindesteinlage € 5.000 (50%) muss bei Gründung auf ein österreichisches Konto überwiesen werden
- Das eingetragene Mindest-Stammkapital beträgt von Beginn an €10.000
Seit 2024 beträgt das Stammkapital einer österreichischen GmbH mindestens EUR 10.000. Die traditionelle GmbH mit einem Stammkapital von EUR 35.000 gibt es somit nicht mehr. Es können weiterhin GmbH mit einem höheren Stammkapital gegründet werden. Die gründungsprivilegierte GmbH gibt es somit ebenfalls nicht mehr und alle bisher unter §9b GmbHG gegründeten GmbHs werden nun wie normale GmbHs nach §9a GmbHG behandelt.
Der oben angeführte Beträge für die Kosten der Gründung der GmbH in Österreich beinhalten keine Drittkosten wie Notarkosten, Gerichtsgebühren und Kosten der Veröffentlichung.
Wenn Sie weiterführende Informationen zur Firmengründung und zu den Gründungskosten einer österreichischen GmbH erhalten wollen zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren!
Weitere Informationen – Unternehmensgründung
Wir schicken Ihnen gerne weitere Information. Bitte füllen Sie das kurze untenstehende Kontaktformular aus!
* benötige Angaben
Ablauf Firmengründung Österreich
- Organisation aller für die Gründung notwendigen Termine (Notar, Bank, Finanzamt, Anwälte, Steuerberater, uU Wirtschaftskammer, Magistratisches Bezirksamt, etc.) und Kordination mit dem Vertragserrichter
- Einholen aller für die Erstellung der Gründungsdokumente notwendigen Informationen über die zu gründende österreichische GmbH
- Hilfestellung bei der Zusammenstellung aller notwendigen Nachweise (Firmenbuchauszüge, Beglaubigungen, Übersetzungen, Apostillen, Vertretungsnachweise, etc.)
- Betreuung vor, während und nach dem Gründungsprozess
- Beglaubigte Unterfertigung der Errichtungserklärung beim Notar durch den gründenden Gesellschafter
- Gesellschafterbeschluss Geschäftsführerbestellung unterfertigt durch den gründenden Gesellschafter
- Musterzeichnung Geschäftsführer
- Unterfertigung Firmenbucheingabe
- Kontoeröffnung bei einer österreichischen Bank mit der beglaubigten Errichtungserklärung und dem Gesellschafterbeschluss zur Geschäftsführerbestellung.
- Alternativ kann für den Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals auch ein Treuhandkonto beim Notar eröffnet werden. Dieses Gründungskonto dient nur dem Zweck der Gründung und kann nicht für das operative Geschäft der Gesellschaft verwendet werden.
- Einzahlung Stammkapital EUR 35.000 / 10.000 oder alternativ 50% des Stammkapitals EUR 17.500 / 5.000
- Einreichung des Notariatsaktes zur Eintragung beim zuständigen Firmenbuchgericht.
- Eintragung der österreichischen Gesellschaft innerhalb von 2-10 Tagen. Aufgrund der neuen digitalen Firmenbucheingaben dauern Neueintragung zur Zeit nur 2-3 Tage.
- Anmeldung Gewerbeberechtigung / Bestellung gewerberechtliche Geschäftsführer. Ein Gewerbeschein ist nur für operative Gesellschaften notwendig. Holding und Investmentfirmen benötigen im Grunde keine Gewerbeberechtigung.
- Steuerliche Gründung der Gesellschaft. Jede österreichische GmbH benötigt eine Steuernummer. Operative Gesellschaften können auch eine Umsatzsteuernummer (UID VAT) beantragen.